Beratungspauschale für Vermieter

Vermietern können wir eine Jahrespauschale für die Beratung im Zusammenhang mit vermieteten Wohnungen von 49,-- EUR/Whg. anbieten. Voraussetzung ist, dass alle Wohnungen eines Objektes einbezogen werden, die Mindestvergütung pro Objekt beträgt 297,-- EUR. Bei größeren Objekten kann eine verringerte Gesamtvergütung vereinbart werden. Die Beratungspauschale wird in voller Höhe auf die Kosten der Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten angerechnet.

Ihr Ansprechpartner für entsprechende Vergütungsvereinbarungen ist Rechtsanwalt Andreas Henf.