Grundstücksrecht

Wir beraten Sie als Erwerber oder Eigentümer einer Immobilie in allen Fragen des Grundstücksrechts. Gerne wirken wir bei dem Abschluß von Grundstückskaufverträgen mit und prüfen für Sie die die Regelungen des Entwurfes des Notarvertrages auf der Grundlage eines überschaubaren Pauschalhonorars. Sofern die Vertragsabwicklung nicht nach ihren Vorstellungen verläuft, können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen gegenüber dem anderen Vertragsbeteiligten und dem (neutralen) Notar vertreten. Hier kann es um die Modalitäten der Abwicklung, etwa die Auszahlung von Geldern, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder die Rückabwicklung bis hin zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Notar und dessen Versicherung gehen. Wir vertreten Sie auch in Zusammenhang mit der Beeinträchtigung ihres Eigentums (siehe auch Nachbarrecht), im Bereich des Maklerrechts und allen sonstigen Fragen des Immobilienrechts. Auch bei der Verkehrswertermittlung können wir Sie kompetent beraten.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Frieder Henf und Rechtsanwalt Andreas Henf. Auf die Darstellungen zu dem Beraterteam Immobilienrecht wird ergänzend verwiesen.