Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. In der Nachkriegszeit wurde Geld- und Sachvermögen geschaffen, das auf die "Erbengeneration" übergeht. Das Fehlen oder die unklare Abfassung letztwilliger Verfügungen des Erblassers können der Anlass für sehr streitige Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen sein. Wir empfehlen, sich bereits bei der Gestaltung von Testamenten, bei der Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie bei der Durchsetzung und der Abwehr von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Auch familienrechtliche und erbschaftssteuerliche Auswirkungen sind bei der erbrechtlichen Gestaltung zu beachten. Breiten Raum der anwaltlichen Beratung nehmen auch die Haftung des Erben gegenüber Nachlassgläubigern und bereits zu Lebzeiten durch den Erblasser erfolgte Schenkungen ein. Wir beraten Sie im Hinblick auf die richtige Strategie bei Erbauseinandersetzungen und setzen uns mit Nachdruck außergerichtlich und prozessual für "Ihr Recht" ein.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Frieder Henf