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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei, auf das Beraterteam Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird hingewiesen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Wohnungseigentum. Dies beginnt bei der Beratung von Bauherren, die in bestehenden Gebäuden durch Teilung Wohnungseigentum begründen wollen. Noch immer beachten viele Bauaufsichtsbehörden nicht die volle Tragweite des Beschlusses des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes aus dem Jahre 1992, der die an die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellenden Anforderungen klargestellt hat. Durch kompetente Argumentation gegenüber der Bauaufsicht können in diesem Zusammenhang oft erhebliche Kosten gespart werden oder Aufteilungen erst ermöglicht werden.

Selbstverständlich gehören Beschlußanfechtungen, die Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und die Durchführung aller nach alter Rechtslage im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen zu klärenden Auseinandersetzungen sowie die Beratung von Eigentümern, Beiräten und WEG-Verwaltungen zu unseren Leistungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Wir vertreten auch Eigentümergemeinschaften und betroffene Eigentümer in Prozessen um die Entziehung des Wohnungseigentums.

Ihre Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht sind die Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Henf und Jan Hendrik Plischke sowie die Rechtsanwältin und gelerne Bankkauffrau Inken Henf. Auf die Darstellungen zum Beratungsteam Mietrecht und Wohnungseigentum wird verwiesen.




 
Letzte Änderung: 17.05.2012
 

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