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Umweltrecht

Auf dem Gebiet des Umweltrechtes werden Vorschriften erlassen, die den Bürger und Gewerbetreibenden vielfältig berühren. Der Einfluss europarechtlicher Vorgaben ist unverkennbar (z.B. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Anforderungen insbesondere aus dem Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sind bei der Planung gewerblicher Vorhaben zu berücksichtigen. Daneben haben Altlasten- und Sanierungsrisiken wirtschaftlich erhebliche Bedeutung. Auch bei Verwaltungsakten der Umweltbehörde (z.B. Verpflichtung zur Rückgängigmachung bestimmter Maßnahmen) stehen wir Ihnen zur Verfügung.

hr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin Glockner.




 
Letzte Änderung: 07.05.2011
 

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