Auf dem Gebiet des Strafrechts beraten und vertreten wir sowohl Geschädigte und Tatverletzte als auch Beschuldigte und Angeklagte. Strafrechtliche Verfahren bedeuten für den Betroffenen - gleich ob Beschuldigter, Tatverletzter oder Angeklagter - nicht selten eine schwerwiegende, wenn nicht existentielle Situation. Wir informieren unsere Mandantinnen und Mandanten über den Stand des Strafverfahrens detailliert und entwickeln mit ihnen Verhaltensmöglichkeiten, um möglichst frühzeitig auf den Verfahrensausgang im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten Einfluss nehmen zu können.
Selbstverständlich stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und in Hauptverhandlungen zur Seite. Wenn eine Hauptverhandlung sich nicht vermeiden lässt, bereiten wir die Durchführung der Hauptverhandlung mit den Mandantinnen und Mandanten gemeinsam vor. Tatverletzte vertreten wir auf Wunsch als Nebenkläger im Strafverfahren.
Sofern nicht ein verkehrsrechtlicher Bezug besteht und Rechtsanwalt Glockner als Fachanwalt für Verkehrsrecht (schließt das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ein) tätig wird, bearbeitet Rechtsanwalt Plischke die Strafverteidigungen und sonstige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Strafrechts. Rechtsanwalt Glockner ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht allerdings auch für die Bereiche des Nebenstrafrechts zuständig, die in Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts wurzeln, etwa dem Waffenrecht.