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Nachbarrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend auf dem Gebiet des privaten und öffentlichen Nachbarrechts. Historisch gesehen umfasst das Nachbarrecht alle Streitigkeiten aus den kollidierenden Rechten der unmittelbar benachbarten Haus- und Grundeigentümer. Heute gehören zum Nachbarrecht auch Streitigkeiten zwischen Mietern benachbarter Grundstücke. Häufige Streitpunkte sind Bauarbeiten, Pflanzen, Tiere sowie Lärm und sonstige Immissionen. Die Rechtsgrundlagen für die Anspruchsverhältnisse sind teilweise zivil-, teilweise öffentlich-rechtlicher Art.

Ziel unserer außergerichtlichen Tätigkeit ist das Herbeiführen einer dauerhaft tragfähigen umfassenden Lösung. Gelingt dies nicht, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch mit Nachdruck vor den Gerichten.

Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Martin Glockner und Rechtsanwal Jan Hendrik Plischke.




 
Letzte Änderung: 07.05.2011
 

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