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Familienrecht

Wenn eine Ehe zerbricht, sind die Folgen anfangs kaum absehbar. Vieles muss geklärt werden:

Das Scheidungsverfahren, das eheliche Sorge- und Umgangsrecht und der Unterhalt, der Versorgungsausgleich, die Hausratsteilung, das Erbrecht und möglicherweise auch das Namensrecht. Eine vorbeugende anwaltliche Beratung entweder anlässlich einer Eheschließung oder einer beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung kann dazu beitragen, dass spätere Auseinandersetzungen zwischen den Partnern wesentlich sachlicher und emotionsfreier ablaufen. Im Falle unausweichlicher Konflikte vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Bei Ehepartnern geht es dabei regelmäßig um Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, die Berücksichtigung des Kindeswohls bei Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechts sowie die Vermögensauseinandersetzung. Entsprechende Beratung bieten wir selbstverständlich auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften an. Dabei ist es in der Regel vorrangiges Ziel, über Trennungs- und Scheidungsfolgen eine einvernehmliche Gesamtlösung herbeizuführen, nicht zuletzt im Interesse der oft mitbetroffenen Kinder. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten.




 
Letzte Änderung: 22.12.2011
 

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