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Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an die Qualität von Beratung und Aufklärung sowohl im Bereich von Anlageentscheidungen, als auch im Bereich von Finanzierungsgeschäften mit zunehmender Dynamik erhöht. Pflichtverletzungen können zu Schadensersatzansprüchen führen, bei denen der Kunde oft so zu stellen ist, als hätte er das Geschäft nicht abgeschlossen.

In Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, insbesondere der Immobilienfinanzierung, der Vermögensverwaltung und der Finanzdienstleistungsaufsicht, aber auch steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang sind Rechtsanwältin Inken Henf, die gelernte Bankkauffrau ist, und Rechtsanwalt Andreas Henf Ihre Ansprechpartner.




 
Letzte Änderung: 07.05.2011
 

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