Anwaltskanzlei Dr. Henf und Partner
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Ass. iur. Dipl.-iur. (Univ. Kiel) Jörg Dittrich-Plötz

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dittrich-Plötz hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel den akademischen Grad Dipl.-iur. verliehen bekommen und das erste Staatsexamen abgelegt, das zweite Staatsexamen hat er vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen in Hamburg abgelegt.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dittrich-Plötz liegen im Bau- und Architektenrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Urheber- und Wettbewerbsrecht einschließlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.

Auf Grundlage der durch den Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht vermittelten besonderen theoretischen Kenntnisse bearbeitet er gemeinsam mit Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Henf und Fachanwalt Jan H. Plischke die Fälle aus dem privaten Baurecht.

RA Dittrich-Plötz ist Mitglied des Beraterteams Baurecht und des Beraterteams Immobilienrecht.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltsschaft vom 26.03.2007 (BGBl I 2007, 358 ff.), das seit dem 01.06.2007 in Kraft ist, ist Rechtsanwalt Dittrich-Plötz auch berechtigt, die Mandanten bundesweit vor allen Oberlandesgerichten zu vertreten. 

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Letzte Änderung: 21.01.2012
 

 
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