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Prozeßfinanzierung - was ist das?

Einige große Versicherungen haben inzwischen Gesellschaften gegründet, die Prozeßfinanzierungen anbieten. Die Bedingungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft im Detail unterschiedlich, beinhalten im Kern aber folgende Regelungen: Der Prozeßfinanzierer prüft auf Anfrage kostenfrei die ihm angetragene Rechtsstreitigkeit auf Erfolgsaussichten und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des vermeindlichen Schuldners. Kann für beide Faktoren eine positive Prognose gestellt werden, wird eine Finanzierungszusage erteilt. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Prozeßfinanzierer und Kunden wird dann im wesentlichen geregelt, daß der Prozeßfinanzierer den Kunden von jeglichen Rechtsverfolgungskosten freihält, dafür als Gegenleistung aber 30 % des tatsächlich realisierten Erlöses im Erfolgsfall erhält. Zu beachten ist, daß die Gesellschaften unterschiedliche Mindeststreitwerte zur Voraussetzung für ein Engagement machen (D.A.S. z.B. 50.000,-- EUR). Die Prozeßfinanzierer erwarten, daß ihnen Fälle in Form eines Klageentwurfes angetragen werden. Sie sollten also in jedem Fall zunächst den Anwalt Ihres Vertrauens mit einer entsprechenden Aufbereitung Ihres Falles beauftragen. Bei einem hierauf beschränkten Auftrag vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein überschaubares Pauschalhonorar. Dieses wird dann im Fall der Durchführung des Prozesses auf die normalen Gebühren angerechnet.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder bereits einen geeigneten Fall vor Augen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Henf gerne zur Verfügung. Wir überreichen Ihnen auch gerne als weitere Information uns vorliegende Unterlagen von Prozeßfinanzierungsgesellschaften.




 
Letzte Änderung: 07.05.2011
 

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